Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden von Cape Wine Reppel
(Version Juli 2020)

1. Allgemeines

1.1 Cape Wine Reppel vertreibt Produkte und erbringt Dienstleistungen, insbesondere über die Webseite capewine.reppel.ch. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend «AGB») gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Cape Wine Reppel und dem Bezüger von Produkten und/oder Dienstleistungen bei Cape Wine Reppel (Bezüger nachstehend «Kunde», Cape Wine Reppel und der Kunde zusammen nachstehend «Parteien»).

1.2 Der Kunde garantiert, dass er im Zeitpunkt seiner Bestellung mindestens 18 Jahre alt ist.

1.3 Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit wegbedungen. 

1.4 Abweichungen von den vorliegenden AGB sind nur gültig, wenn diese von den Parteien schriftlich oder per E-Mail vereinbart wurden.

1.5 Sofern nebst diesen AGB besondere Vertragsbedingungen von Cape Wine Reppel anwendbar sein sollten, gehen die besonderen Bedingungen den vorliegenden AGB vor, soweit sie von diesen AGB abweichende Bestimmungen enthalten.

2. Bestellungen

2.1 Sämtliche Angebote von Cape Wine Reppel sind unverbindlich.

2.2 Durch die jeweilige Bestellung gibt der Kunde seinerseits ein Angebot ab, an welches er während 2 Wochen nach Zugang bei Cape Wine Reppel gebunden ist. Auf Wunsch des Kunden kann Cape Wine Reppel die Bestellung aus Kulanz freiwillig stornieren.

2.3 Nach Eingang einer Bestellung versendet Cape Wine Reppel in der Regel eine Eingangsbestätigung an die vom Kunden bekanntgegebene E-Mail-Adresse. Diese Eingangsbestätigung dient nur der Orientierung des Kunden über seine Bestellung und hat keine rechtlichen Wirkungen.

2.4 Der Vertrag zwischen den Parteien wird abgeschlossen, sobald Cape Wine Reppel Leistungen für den Kunden erbringt (z.B. Versand oder Übergabe von Produkten an den Kunden) oder eine Auftragsbestätigung versendet.

2.5 Alle von Cape Wine Reppel zu erbringenden Leistungen sind im Lieferschein und/oder der Auftragsbestätigung von Cape Wine Reppel abschliessend aufgeführt.

2.6 Der Kunde prüft die von Cape Wine Reppel erstellten Dokumente, insbesondere Rechnungen, Lieferscheine und die Auftragsbestätigungen, innert 5 Kalendertagen nach deren Versand (per Post oder digital) oder Übergabe. Allfällige Unstimmigkeiten teilt der Kunde während dieser Frist an Cape Wine Reppel mit, andernfalls die Dokumente als durch ihn genehmigt gelten.

3. Beschaffung von Produkten, Stornierungen, Jahrgangswechsel

3.1 Cape Wine Reppel ist berechtigt, Bestellungen jederzeit ohne Angaben von Gründen zu stornieren und/oder nur teilweise zu erbringen. Im Falle einer teilweisen oder vollständigen Stornierung der Bestellung bezahlt der Kunde nur die effektiv durch Cape Wine Reppel erbrachte Teilleistung.

3.2 Cape Wine Reppel ist in keinem Fall zur Beschaffung von Produkten oder bestimmten Jahrgängen von Weinen verpflichtet.

3.3 Falls Cape Wine Reppel beabsichtigt, einen anderen Jahrgang eines Weins auszuliefern als bestellt, so informiert Cape Wine Reppel den Kunden vor dem Versand per E-Mail über den geplanten Ersatzjahrgang. Nach dem Versand dieser E-Mail ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, innert 14 Kalendertagen zu erklären, ob er mit dem angebotenen Ersatzjahrgang einverstanden ist oder ob er auf die Lieferung des betreffenden Weins verzichtet. Geht innert Frist keine Nachricht des Kunden bei Cape Wine Reppel ein, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf die Weinlieferung. Im Falle eines Verzichts auf die Weinlieferung wird dem Kunden ein allfällig von ihm bereits bezahlter Preis samt Versand- und Verpackungskosten in der Regel innert 30 Tagen zurückerstattet (Rückerstattung auf die vom Kunden nach Kontaktaufnahme durch Cape Wine Reppel angegebene Kontoverbindung).

3.4 Sämtliche weitergehenden Ansprüche des Kunden aus den in dieser Ziffer 3 erwähnten Geschäftsvorfällen sind ausgeschlossen.

4. Preise, Kosten sowie Zahlungs- und Lieferbedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken.

4.2 Versand- und Verpackungskosten werden dem Kunden gesondert verrechnet (ausgenommen: als solche bezeichnete Gratislieferungen).

4.3 Cape Wine Reppel ist berechtigt, Lieferungen in mehreren Teilen auszuführen. Solche Teillieferungen haben für den Kunden keine zusätzlichen Kosten zur Folge.

4.4 Massgeblich für die vereinbarten Preise, Kosten, Zahlungs- und Lieferbedingungen ist die Rechnung von Cape Wine Reppel oder, wenn eine solche fehlt bzw. unvollständig ist, die Bestelleingangsbestätigung, oder wenn eine solche ebenfalls fehlt oder unvollständig ist, die dem Kunden bei Abschluss des Bestellvorgangs kommunizierten Preise, Kosten und Zahlungsbedingungen.

4.5 Cape Wine Reppel ist unabhängig von der vereinbarten Zahlungsart berechtigt, Bestellungen nur gegen Vorauskasse zu liefern bzw. erbringen (bei Erstbestellungen oder Bestellungen ohne Kundenkonto).

4.6 Cape Wine Reppel tritt dem Kunden hiermit allfällige Rechte ab, die Cape Wine Reppel gegenüber dem Transporteur von Lieferungen an den Kunden zustehen. Im Gegenzug trägt der Kunde das Transport- und Zustellungsrisiko im Zusammenhang mit seinen Bestellungen bei Cape Wine Reppel.

4.7 Rechnungen von Cape Wine Reppel sind innert der auf der Rechnung aufgedruckten Frist (ab Rechnungsdatum) und ohne jeden Abzug auf das darauf bezeichnete Konto von Cape Wine Reppel zu bezahlen. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weiteres in Verzug. Cape Wine Reppel stehen die gesetzlichen Verzugsrechte zu.

5. Termine

5.1 Sämtliche von Cape Wine Reppel kommunizierten Versand- und Zustellungstermine dienen ausschliesslich der Orientierung des Kunden und sind nicht rechtsverbindlich.

5.2 Verspätet sich der Versand einer Lieferung (oder Teilen davon) um mehr als fünf Arbeitstage gegenüber dem von Cape Wine Reppel kommunizierten Termin, so ist der Kunde berechtigt, auf den verspäteten Teil der Lieferung zu verzichten. Ein solcher Verzicht ist nur gültig, wenn er sofort erklärt wird und vor dem Versand des verspäteten Teils der Lieferung bei Cape Wine Reppel eintrifft. Im Übrigen stehen dem Kunden aus der Überschreitung von Versand- und Lieferterminen keine Rechte gegen Cape Wine Reppel zu.

5.3 Ist eine erfolgreiche Zustellung aus Gründen, welche Cape Wine Reppel nicht zu vertreten hat (z.B. falsche Lieferadresse, Abwesenheit des Empfängers, fehlende Zufahrtsbewilligung usw.) nicht oder nur unter erschwerten Umständen möglich, so ist der Kunde verpflichtet, Cape Wine Reppel vermögensmässig so zu stellen, wie wenn die Zustellung erfolgreich verlaufen wäre (mindestens Übernahme der Versand- und Verpackungskosten). Im Übrigen gelten Ziffer 3 und Ziffer 4.6 hiervor.

6. Prüfung durch den Kunden

6.1 Der Kunde prüft von Cape Wine Reppel erhaltene Lieferungen innert 5 Kalendertagen nach der Zustellung bzw. Abholung und rügt in dieser Zeit allfällig festgestellte sichtbare Mängel sowie unvollständige Lieferungen schriftlich oder per E-Mail bei Cape Wine Reppel. Nach unbenützten Ablauf dieser Frist gelten die von Cape Wine Reppel erhaltenen Lieferungen sowie der Umfang der Lieferung als durch den Kunden genehmigt.

7. Gewährleistung, insbesondere für Zapfenweine, und Haftung

7.1 Die Gewährleistungsfrist für verdeckte Mängel beträgt zwei Jahre ab Übergabe bzw. Ablieferung der der durch Cape Wine Reppel zu erbringenden Leistungen.

7.2 Stellt der Kunde fest, dass eine von Cape Wine Reppel erworbene Weinflasche fehlerhaft ist (nachfolgend «Zapfenwein»), so wird diese Flasche durch Cape Wine Reppel unter folgenden Voraussetzungen ersetzt (kumulativ):

a. Die Gewährleistungsfrist (Ziffer 7.1 hiervor) ist noch nicht verstrichen;

b. die Flasche wird vom Kunden sofort nach Entdeckung des Fehlers bei Cape Wine Reppel vorbeigebracht oder – nach Rücksprache und gemäss den Instruktionen von Cape Wine Reppel – an Cape Wine Reppel eingesandt;

c. die Flasche ist zu mindestens 2/3 gefüllt; und

d. Cape Wine Reppel kann den Fehler ebenfalls feststellen.

7.3 Cape Wine Reppel ersetzt Zapfenweine unter den Voraussetzungen von Ziffer 7.2 hiervor durch eine elektronische Gutscheinkarte im Wert des Zapfenweins. Diese Gutscheinkarte berechtigt den Kunden, bei Cape Wine Reppel einen anderen Wein im Wert der Gutscheinkarte zu bestellen.

7.4 Mit Ausnahme der in Ziffern 7.1 und 7.2 erwähnten Mängelrechte stehen dem Kunden keine Gewährleistungsrechte gegenüber Cape Wine Reppel zu.

7.5 Die vertragliche und ausservertragliche Haftung von Cape Wine Reppel wird, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen. Cape Wine Reppel haftet insbesondere für keine Personen- und/oder Vermögensschäden (direkt oder indirekt bzw. mittelbar oder unmittelbar) und/oder entgangenen Gewinn. In jedem Fall ist die Gewährleistung und Haftung von Cape Wine Reppel auf den Preis der betreffenden Leistung von Cape Wine Reppel beschränkt.

8. Weitere Bestimmungen

8.1 Beizug von Dritten

Cape Wine Reppel ist berechtigt, Dritte zur Leistungserbringung beizuziehen, insbesondere andere Weinhändler.

8.2 Kommunikation per E-Mail

Cape Wine Reppel ist berechtigt, mit dem Kunden per E-Mail zu kommunizieren. Der Kunde ist sich bewusst, dass E-Mails durch Dritte mitgelesen werden können. Der Kunde trägt sämtliche Risiken im Zusammenhang mit der Übermittlung und Zustellung von E-Mails. Insbesondere ist der Kunde dafür verantwortlich, seinen Posteingang und seinen Spam-Ordner regelmässig zu prüfen. Eine E-Mail von Cape Wine Reppel gilt im Moment ihres Versands durch die von Cape Wine Reppel benützten Server an die vom Kunden bezeichnete E-Mail-Adresse als beim Kunden zugestellt.

8.3 Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr an den durch Cape Wine Reppel zu erbringenden Leistungen gehen mit dem Verlassen der Leistungen am Sitz von Cape Wine Reppel oder der Mitteilung der Abholbereitschaft auf den Kunden über (es gilt er frühere Zeitpunkt).

8.4 Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche Pflichten (des Kunden, von Cape Wine Reppel und Dritter) ist der Sitz von Cape Wine Reppel.

8.5 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Ungültigkeit oder Nichtigkeit einer Vertragsbestimmung ist diese durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

8.6 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Auf diese AGB ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar. Die Anwendbarkeit des CISG ist ausgeschlossen. Alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten, einschliesslich solcher über sein gültiges Zustandekommen, seine Rechtswirksamkeit, seine Abänderung oder Auflösung, werden durch die zuständigen Gerichte am Sitz von Cape Wine Reppel entschieden. Für Klagen von Cape Wine Reppel und in den gesetzlich zwingend vorgesehenen Fällen ist zudem das Gericht am Wohnsitz, Sitz bzw. Domizil des Kunden zuständig.

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